Bedingungen für Reportagen

In Anwendung der Bestimmungen von Paragraph 26 des frz. Präfekturerlasses über die auf dem Flughafen von Straßburg-Entzheim anwendbaren polizeilichen Maßnahmen bedürfen Fotoaufnahmen, Reportagen und Besichtigungen einer Sondergenehmigung des Präfekten.

Foto-Aufnahmen ohne vorherige Genehmigung sind untersagt.

Für Besichtigungen, Foto-Aufnahmen und Reportagen ist innerhalb einer vernünftigen Frist ein Antrag an folgende Adresse zu stellen: marketing@strasbourg.aeroport.fr

Dem  Antrag ist pro Besucher die Fotokopie eines Lichtbildausweises beizufügen, damit die Polizei die Antragsteller auf ihre Vergangenheit (Strafenregister) überprüfen kann. Bei Besichtungsanträgen werden Kriterien wie Personenanzahl / Größe der Gruppe und Eigenschaft der Begleitpersonen beurteilt.

ACHTUNG :

Auf kommerzielle Foto-Aufnahmen wird eine Pauschalgebühr erhoben, die vom Flughafen Straßburg in Rechnung gestellt wird

Aufnahme von Filmen

  • 2 Stunden: 556,26 € brutto
  • 1/2 Tag: 945,88 € brutto
  • Tag: 1.672,41 € brutto

Aufnahme von Fotos

  • Tag ohne Begrenzung der Zahl der Aufnahmen: 299,60 € brutto

Die Genehmigungen für kommerzielle Foto-Aufnahmen können in bestimmten Situationen zeitweilig aufgehoben werden (Inkraftsetzung des frz. Antiterrorismus-Plans Vigipirate, Parlaments-Sitzungen usw.)

Kontakt :

Leitung Betrieb: marketing@strasbourg.aeroport.fr