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Verschiedenen Konzertierungsorgane

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Vorstellung der verschiedenen Konzertierungsorgane und ihrer Aufgaben

 

DIE BERATUNGSKOMMISSION FÜR UMWELTFRAGEN


Zusammensetzung :

Die Mitglieder der Beratungskommission für Umweltfragen teilen sich in 3 Kollegien auf, die jeweils 9 ordentliche Mitglieder und 9 Stellvertreter umfassen:

  • Lokale Körperschaften (Vertreter der Region Elsass, des Départements „Bas-Rhin“ (Niederrhein), des Stadtverbands Straßburg und der vom Flugverkehrslärm betroffenen Gemeinden)
  • Luftfahrtbezogene Berufe (Vertreter des am Flughafen tätigen Personals, der Fluggäste des Flughafens, der Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein))
  • Vereinigungen (Vertreter von Umweltschutz- und Anrainervereinen)



An den Sitzungen nehmen – ohne beratende Stimme – teil: der Direktor der „Aviation Civile Nord/Est“ (Regionale Zivilluftfahrtbehörde für Nordostfrankreich), der Regionaldirektor für Umweltbelange und der Départementsdirektor für Infrastruktur.

Den Vorsitz in der Kommission führt der Präfekt der Region Elsass und des Départements „Bas-Rhin“. Die Schriftführerschaft wird von der Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein) gewährleistet.

Die Beratungskommission für Umweltfragen wird bei sämtlichen wichtigen Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Flughafenbetriebs auf die vom Flugverkehrslärm betroffenen Gebiete zu Rate gezogen. Darüber hinausgehend wird die dafür eingesetzte Beratungskommission auch über die allgemeine Umweltschutzpolitik des Flughafens informiert.

 

 

DAS STÄNDIGE KOMITEE DER BERATUNGSKOMMISSION FÜR UMWELTFRAGEN


Zusammensetzung:

Das Ständige Komitee ist ein Arbeitsorgan der Beratungskommission für Umweltfragen und gleichermaßen organisiert wie diese. In der Zusammensetzung ist es also ein – etwas kleineres – Abbild der Kommission:

  • 3 ordentliche Mitglieder und 3 Stellvertreter aus dem Kollegium der lokalen Körperschaften
  • 3 ordentliche Mitglieder und 3 Stellvertreter aus dem Kollegium der luftfahrtbezogenen Berufe
  • 3 ordentliche Mitglieder und 3 Stellvertreter aus dem Kollegium der Vereinigungen


An den Sitzungen nehmen – ohne beratende Stimme – teil: der Direktor der „Aviation Civile Nord/Est“ (Regionale Zivilluftfahrtbehörde für Nordostfrankreich), der Regionaldirektor für Umweltbelange und der Départementsdirektor für Infrastruktur.

Der Vorsitzende des Komitees ist der Präfekt der Region Elsass und des Départements „Bas-Rhin“. Die Schriftführerschaft wird von der Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein) gewährleistet.

Diese Kommission setzt auch das Komitee zur Verfolgung der Umweltcharta (Comité de Suivi de la Charte de l’Environnement) ein.

 

 

 

DIE NACHBARSCHAFTSKOMMISSION


Zusammensetzung:

Die Nachbarschaftskommission wurde durch die Vereinbarung „Für eine nachhaltige Entwicklung des Flughafens im Dienste der regionalen Wirtschaft und im Einklang mit der Lebensqualität der Anrainer“, die am 2. Februar 1998 von der Beratungskommission für Umweltfragen (siehe Kapitel 1) verabschiedet wurde, ins Leben gerufen und besteht – zu gleichen Teilen – aus 2 Kollegien:

  • Vertreter der Anrainer (Bürgermeister der Anrainergemeinden des Flughafens und Vorsitzende von Anrainervereinigungen)
  • Vertreter aus dem Luftfahrtbereich (Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein), „Direction de l’Aviation Civile Nord/Est“ (Zivilluftfahrtdirektion für Nordostfrankreich), Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Flughafenpersonal)

Aufgrund der hier gegebenen Parität wird der stellvertretende Vorsitz von 2 Mitgliedern aus jeweils einem der Kollegien geführt.

Die Schriftführerschaft wird von der Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein) gewährleistet.

Die Hauptaufgaben der Nachbarschaftskommission sind gemäß der Vereinbarung:

  • Gewährleistung der Umsetzung und der Einhaltung der Bestimmungen der Vereinbarung
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Anträgen um Landegenehmigungen zwischen 5.00 und 6.00 Uhr

Die vorrangigen Aufgaben  dieser Kommission, welche bei der Umsetzung der Vereinbarung eine entscheidende Rolle spielte, wurden nach und nach an die Beratungskommission für Umweltfragen übertragen.  Die Nachbarschaftskommission ist seit 2003 nicht mehr zusammengetreten. Diese ganz natürliche Entwicklung versinnbildlicht den Erfolg der vom Internationalen Flughafen Straßburg ins Leben gerufenen Konzertierungspolitik.

 

 

 

BERATUNGSKOMMISSION FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG DER ANRAINER

 

Zusammensetzung:

Bei der Beratungskommission für die Unterstützung der Anrainer handelt es sich um ein beratendes Organ, das während der Genehmigungsphase für den „Plan de Gêne Sonore“ (PGS, Lärmschutzplan) und im Rahmen der Vergabe von Unterstützungszahlungen für die Lärmdämmung an Flughafenanrainer in den von dem PGS erfassten Gebieten zu Rate gezogen wird. Dieser Plan wurde durch einen Erlass des Präfekten vom 28. Dezember 1998 verabschiedet.

Die Zusammensetzung der Beratungskommission für die Unterstützung der Anrainer des Internationalen Flughafens Straßburg wurde durch einen Erlass des Präfekten festgelegt. Unter dem Vorsitz des Präfekt der Region Elsass und des Départements „Bas-Rhin“ sind hier vertreten:

  • die Präfektur des Départements „Bas-Rhin“ (Niederrhein)
  • die „Direction de l’Aviation Civile Nord/Est“ (Regionale Zivilluftfahrtbehörde für Nordostfrankreich)
  • die Industrie- und Handelskammer Straßburg und Département „Bas-Rhin“ (Niederrhein)
  • Vertreter aus dem Luftverkehrsbereich
  • Vertreter von Umweltschutz- und Anrainervereinen
  • die Bürgermeister der Gemeinden im Einzugsgebiet des PGS (Lärmschutzplan)


Die Schriftführerschaft der Kommission wird von der Industrie- und Handelskammer Strassburg und Departement Bas-Rhin (CCI) gewährleistet.


 
 

Informationsanfrage

Nehmen Sie für zusätzliche Auskünfte, oder den Erhalt einer Hardcopy-Version eines der angeführten Dokumente Verbindung auf mit :

Abteilung Umwelt
Aéroport international Strasbourg
F-67960 ENTZHEIM
Tél : 00 33 3 88 64 73 04

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