Lärmschutzeinrichtung




Wer ist von der Lärmschutzeinrichtung betroffen ?


Diese Einrichtung soll in erster Linie den Anwohnern des internationalen Flughafens Straßburg zugute kommen, deren Räumlichkeiten den drei nachfolgend aufgelisteten Kriterien entsprechen:

  • Lokalisierung: Die Räumlichkeiten müssen sich im Bereich des Fluglärmplans (Plan de Gêne Sonore – PGS) des internationalen Flughafens Straßburg vom 24.12.2003 befinden;
  • Frühes Vorhandensein des Baus: Das Datum der Erteilung der Baugenehmigung muss vor dem Datum der Veröffentlichung des gültigen Lärmbelastungsplans (Plan d’Exposition au Bruit - PEB) liegen;
  • Charakterisierung: Unterstützung wird nur bei Räumlichkeiten gewährt, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen, als Unterrichtsräume genutzt werden oder Räume mit sanitärem oder sozialem Charakter sind.


ACNUSA : Autorité de Contrôle des Nuisances Sonores Aéroportuaires

Lärmschutzeinrichtung:


Seit 1. Januar 2004 obliegt die Handhabung der Einrichtungen zur Unterdrückung des Flugverkehrslärms per Gesetz dem Flughafenbetreiber (im vorliegenden Fall dem internationalen Flughafen Straßburg), dem die Einnahmen aus den Gebühren, die von den Fluggesellschaften entrichtet wurden, zufließen. Seit 1. Januar 2005 heißt diese Steuer TNSA: "Taxe sur les Nuisances Sonores Aériennes" (Steuer auf Lärmbelästigung durch Flugverkehr).

Der internationale Flughafen Straßburg übernimmt somit die Aufgaben der Umweltagentur und der Agentur für Umwelt und Energiewirtschaft (Agence De l’Environnement et de la Maîtrise de l’Energie – ADEME).

Er gewährt Unterstützung bei der Begutachtung der akustischen Verhältnisse und den Maßnahmen zur Schalldämmung; dies erfolgt nach präzisen Auswahlkriterien und nach Annahme der Finanzierung durch die Beratungskommission zur Unterstützung der Anwohner (Commission Consultative d'Aide aux Riverains – CCAR) unter dem Vorsitz des Präfekten der Region oder seines Stellvertreters.

Neben der Bearbeitung der Anträge zur Hilfestellung bei Lärmschutzproblemen hat der internationale Flughafen Straßburg eine dreifache Aufgabe: Begleitung der Anwohner bei der Ausarbeitung ihrer Antragsunterlagen; Information über den erreichten Stand der Ausarbeitung der Antragsunterlagen und Unterstützung der Bauherren, um die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu garantieren.

Die Vorgehensweise des internationalen Flughafens Straßburg sieht bei jedem Schritt eine Qualitäts- und eine Konformitätskontrolle vor, um die Gebührenerlöse optimal einzusetzen. Vorrangig soll damit einer größeren Anwohnerzahl die Möglichkeit gegeben werden, von diesem Programm zur Unterstützung der Schalldämmung zu profitieren.


Informationsanfrage:


Abteilung Umwelt
Aéroport international Strasbourg
F-67960 ENTZHEIM
Tel : 00 33 3 88 64 73 04

 

Informationsanfrage

Nehmen Sie für zusätzliche Auskünfte, oder den Erhalt einer Hardcopy-Version eines der angeführten Dokumente Verbindung auf mit :

Abteilung Umwelt
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Tél : 00 33 3 88 64 73 04

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