Voraussetzungen für Reportagen

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In Anwendung der Bestimmungen von Paragraph 26 des frz. Präfekturerlasses über die auf dem Flughafen von Straßburg-Entzheim anwendbaren polizeilichen Maßnahmen bedürfen Fotoaufnahmen, Reportagen und Besichtigungen einer Sondergenehmigung des Präfekten.

Foto-Aufnahmen ohne vorherige Genehmigung sind untersagt.

 

Für Besichtigungen, Foto-Aufnahmen und Reportagen ist innerhalb einer vernünftigen Frist ein Antrag an folgende Adresse zu stellen: Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.

 

Dem  Antrag ist pro Besucher die Fotokopie eines Lichtbildausweises beizufügen, damit die Polizei die Antragsteller auf ihre Vergangenheit (Strafenregister) überprüfen kann. Bei Besichtungsanträgen werden Kriterien wie Personenanzahl / Größe der Gruppe und Eigenschaft der Begleitpersonen beurteilt.

 

 

Achtung:

Auf kommerzielle Foto-Aufnahmen wird eine Pauschalgebühr erhoben, die vom internationalen Flughafen Straßburg in Rechnung gestellt wird


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Die Genehmigungen für kommerzielle Foto-Aufnahmen können in bestimmten Situationen zeitweilig aufgehoben werden (Inkraftsetzung des frz. Antiterrorismus-Plans Vigipirate, Parlaments-Sitzungen usw.)
 

Kontakt:

Leitung Betrieb: Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.

 
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