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Sicherheitsinformationen

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AB MONTAG, 6. NOVEMBER 2006:
EINSCHRÄNKUNGEN FÜR FLÜSSIGKEITEN UND GELS IN HANDGEPÄCKSTÜCKEN


Verordnung 1546/2006 der Europäischen Kommission

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Um die Sicherheitsverfahren nicht zu verlangsamen und um zu vermeiden, dass Ihre Produkte vor dem Einsteigen (Boarding) beschlagnahmt werden, ist es wichtig, dass Sie diese Informationen sorgfältig lesen.

EIN TIPP
Checken Sie so viel wie möglich mit Ihrem aufgegebenen Gepäck ein und behalten Sie nur das in Ihrem Handgepäck, was für Sie auf der Reise absolut unerlässlich ist.


Wenn Sie kein Gepäck aufgeben und nur mit Handgepäck reisen, müssen Sie Behälter mit Flüssigkeiten in einem durchsichtigen und verschlossenen Beutel (Typ „Gefrierbeutel“ von ca. 20 cm x 20 cm) transportieren.

 



WAS MAN WISSEN MUSS

Welche Flüge sind hiervon betroffen ?

Sämtliche Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union aus starten (sowie von Norwegen, Island und der Schweiz), und zwar unabhängig von ihrem Zielort, einschließlich Inlandsflügen, und unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.

Passagiere mit Zwischenlandung

* Wenn Ihr erster Flug aus einem Land der Europäischen Union gestartet ist und Ihr zweiter Flug von einem europäischen Flughafen aus startet (inklusive Norwegen, Island und Schweiz) : Sie dürfen auf dem Flug und in den Flughafen-Shops Einkäufe tätigen. Diese werden dann in einem versiegelten durchsichtigen Beutel gesichert.

* Wenn Sie eine spätere Zwischenlandung in einem Land außerhalb der Europäischen Union haben : Sie müssen sich im Vorfeld, bei der Fluggesellschaft, über die möglichen Einschränkungen erkundigen, die Ihnen auferlegt werden.

* Wenn Ihr erster Flug nicht aus einem europäischen Land gestartet ist und Ihr zweiter Flug von einem europäischen Flughafen aus startet (inklusive Norwegen, Island und Schweiz) : Wir empfehlen Ihnen, vor dem Abflug sämtliche Flüssigkeiten mit Ihrem aufgegebenen Gepäck einzuchecken, einschließlich derjenigen, die sie in Flughafen-Shops außerhalb der Europäischen Union gekauft haben; ansonsten werden diese bei Ihrer Zwischenlandung bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt – mit Ausnahme derjenigen, die sich in dem durchsichtigen und verschlossenen Beutel von ca. 20 cm x 20 cm befinden.

Welche Produkte sind verboten ?

Flüssigkeiten, Sprays (Aerosole), Gels und dickflüssig-pastenartige Substanzen: Mineralwasser, Parfums, Getränke, Lotionen, Cremes, Duschgels, Shampoos, Wimperntusche, Suppen, Säfte/Sirup, Zahnpasta, Flüssigseife, Deodorants…

Wie groß darf jede Flasche bzw. jede Tube maximal sein, damit man sie im Handgepäck mitnehmen kann ?

Die Behälter dürfen ein Fassungsvermögen von 100 ml nicht überschreiten.

Wie groß darf der Kunststoffbeutel maximal sein ?

Dieser durchsichtige Kunststoffbeutel (vom Typ Gefrierbeutel) muss ca. 20 cm x 20 cm groß sein. Ein Beutel darf mehrere Gegenstände, Tuben, Flaschen, Sprays enthalten.

Woher bekommt man diesen Kunststoffbeutel ?

Sie erhalten diesen Kunststoffbeutel (vom Typ Gefrierbeutel) in Geschäften und Supermärkten. Wenn Sie vergessen haben, Ihren Kunststoffbeutel vorzubereiten, dann können Sie ihn am Internationalen Flughafen Straßburg am Check-in-Schalter oder als letzte Möglichkeit an der Sicherheitskontrolle erhalten.

Um Zeit zu sparen, raten wir Ihnen jedoch, sämtliche Vorkehrungen vor der Abreise zu treffen.

Welche Ausnahmen werden zugelassen ?

- Flüssige Medikamente

Sie dürfen Medikamente (Insulin, Hustensaft…) mit in die Kabine nehmen, sofern Sie den Sicherheitsbeamten ein Attest oder ein Rezept auf Ihren Namen vorweisen. Für feste Medikamente (Tabletten und Gelatinekapseln) gibt es keinerlei Einschränkungen.

- Flüssige Babynahrung

Für diese Produkte gibt es keine Einschränkungen. Denken Sie daran, wiederverschließbare Behälter mitzunehmen: Sie könnten de facto aufgefordert werden, diese Nahrung zu probieren !

 

Um die Sicherheitskontrollen zu beschleunigen

Ziehen Sie Ihre Jacke oder Ihren Mantel aus.

Legen Sie folgende Gegenstände separat vor :

 

  • Alle elektronischen Geräte: tragbare Computer, große Digitalkameras, DVD-Player.

  • Ihren durchsichtigen Kunststoffbeutel mit Ihren Flaschen und Tuben.

  • Ihre Medikamente mit einem Rezept oder einem Attest.

  • Ihre flüssige Baby-Nahrung.

  • Ihre Einkäufe aus Flughafen-Shops, die von dem/der Verkäufer/in in einem Kunststoffbeutel versiegelt worden sein müssen.
    Achtung : Nicht alle Shops bieten solche Beutel an.

Erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihre Einkäufe tätigen.
Einkäufe von Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle können frei – vorbehaltlich der zollrechtlichen Beschränkungen – erfolgen.

Das Gepäck vor dem Abflug vorbereiten

Der Internationale Flughafen Straßburg ist einer der ersten Flughäfen in Frankreich, der zu 100 % eine Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks gewährleistet.


Was mit in die Kabine zu nehmen ist :tragbare Computer, Camcorder, Fotoapparate sowie Filme, die empfindlich sind für starke Röntgenstrahlen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die zulässigen Abmessungen für Ihr Handgepäck nicht überschreiten !
(Länge + Breite + Höhe = 115 cm, Rollen und Griffe inklusive, max. 10 kg. Diese Abmessungen können je nach Fluggesellschaft variieren).

Was nur in aufgegebenem Gepäck befördert werden darf : scharfe und stumpfe harte Gegenstände, selbst kleine Nagelscheren, Nagelfeilen, Taschenmesser... (Vollständige Liste)
Wenn Sie diese im Handgepäck mitnehmen, laufen Sie Gefahr, diese bei der Sicherheitskontrolle zurücklassen zu müssen !

Das Freigewicht für aufgegebenes Gepäck variiert je nach Fluggesellschaft und Flugklasse. In der Regel beträgt das Freigepäck maximal 20 kg in der Economy Class, 30 kg in der Business-Class und 15 kg bei Charter-Flügen.
Detailliertere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.

Verbotene Gegenstände an Bord (für aufgegebenes Gepäck wie für Handgepäck) :

Bestimmte Produkte stellen ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Sachen und/oder Umwelt dar. Sie sind folglich an Bord verboten.

Feuerzeuge und ihre Brennstoffe sind auf Flügen nach und aus den Vereinigten Staaten verboten. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Funktionsweise und vom Brennstoff.

Batterien mit Elektrolyt.

Feuerwerk, Knallkörper, Bengalisches Feuer, Leuchtraketen, Spielzeugpistolen/Pistolenattrappen, Feueranzünder, Tränengas.

Camping-Kocher, Gasflaschen, Taucherflaschen.

Farben, Klarlacke, Lacke.

Toxische Stoffe, Infektionen auslösende Stoffe, radioaktive Stoffe.

Chemische Produkte, Düngemittel, Unkrautvernichtungsmittel, Pestizide, Insektizide.

Beizmittel, Eau de Javel (Bleichlauge), Chlor, Waschmittel.

Entzündliche Stoffe wie Brenn-/Kraftstoffe, Verdünner, Lösemittel, Azeton.renn-/Kraftstoffe, Verdünner, Lösemittel, Azeton.



Beschädigtes oder verlorenes Gepäck

Sie müssen sich an die letzte Fluggesellschaft wenden, die Sie befördert hat.

Am Internationalen Flughafen Straßburg leisten folgende Fluggesellschaften Unterstützung :

  • Air France
    (vertritt Air France, Brit'Air)
    Tel. : + 33 1 55 69 84 68
  • Aviapartner
    (vertritt Brussels Airlines, Czech Airlines, Iberia, Royal Air Maroc, Tunis Air)
    Tel. : + 33 3 88 64 67 93

 

 

Achten Sie darauf, dass Sie ihr Flugticket behalten, auf das der Gepäckschein aufgeklebt ist. Diesen braucht die Fluggesellschaft, die Ihnen Unterstützung leistet, um eventuelle Zwischenfälle mit ihrem Gepäck nachverfolgen zu können.

Fazit : Checken Sie so viel wie möglich mit Ihrem aufgegebenen Gepäck ein und behalten Sie nur das in Ihrem Handgepäck, was zerbrechlich, wertvoll oder für Ihren Komfort während des Fluges erforderlich ist.

ERINNERUNG : NEHMEN SIE KEINE PAKETE ODER GEPÄCKSTÜCKE VON DRITTEN AN, GANZ GLEICH WIE DIE BEGRÜNDUNG LAUTEN MAG. LASSEN SIE IHR GEPÄCK NICHT UNBEAUFSICHTIGT, AUCH NICHT FÜR WENIGE AUGENBLICKE.

 
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