Check-In-Ende in Strassburg
Inlandflüge : bis 20 Min. vor Abflug
Außer Paris CDG : bis 30 Min. vor Abflug
Auslandflüge : bis 30 Min. vor Abflug
Alle Zeitangaben sind unverbindlich.
Die Fluggesellschaften behalten sich ein Änderungsrecht vor.
Gepäck
Der internationale Flughafen Strassburg ist einer der ersten französischen Flughäfen, an denen das gesamte im Frachtraum transportierte Gepäck kontrolliert wird.
Bereiten Sie vor der Reise Ihr Gepäck richtig vor
Erlaubt in der Kabine :
Laptops, Videokameras, Fotoapparate, sowie Filme, die keiner starken Röntgenstrahlung ausgesetzt werden sollten. Achten Sie aber auf die Größenbeschränkungen für Handgepäck!
(L+B+H= 115 cm und maxi. 10 kg.) Bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie nicht nur Ihr Handgepäck, sondern auch Ihre Jacke und den Inhalt Ihrer Taschen in den dazu bereitgestellten Körben vorlegen. Dadurch wird aufwendiges Hin und Her unter dem Detektor vermieden und Zeit gewonnen.
Folgende Gegenstände müssen in den Frachtraum :
Scharfe oder stumpfe Gegenstände, selbst kleine Nagelscheren, Nagelfeilen, Taschenmesser...
Wenn Sie versuchen, solche Gegenstände mit in die Kabine zu nehmen, werden sie Ihnen an der Sicherheitskontrolle abgenommen.
Sprays für kosmetische oder medizinische Zwecke sind in der Kabine in geringen Mengen erlaubt, Tränengas muss im Frachtraum befördert werden.
Auch sorgfältig verpackte Jagd- und Sportwaffen bis zu 5kg müssen bei der Abfertigung gemeldet und im Frachtraum transportiert werden.
Das Gewicht des Hauptgepäcks schwankt je nach Fuggesellschaft und Flugklasse.
Es darf allgemein 20 kg in der Economy-Class, 30 kg in der Business-Class und 15 kg bei Charterflügen nicht überschreiten.
Ziehen Sie für nähere Auskünfte Ihre Fluggesellschaft zu Rate.
Erinnerung : Einschränkungen für Fluüssigkeiten and Gels in Handgepäckstücken.
Beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck
Sie müssen sich an die letzte, mit der Beförderung betraute Fluggesellschaft wenden. Bei den vertretenen Fluggesellschaften am internationalen Flughafen Straßburg handelt es sich um :
- Air France
(vertritt Air France, Brit'Air)
Tel. : + 33 1 55 69 84 68- Aviapartner
(vertritt Brussels Airlines, Czech Airlines, Iberia, Royal Air Maroc, Tunis Air)
Tel. : + 33 3 88 64 67 93
Bewahren Sie bitte Ihr Flugticket auf, auf das der Gepäckempfangsschein geklebt wurde. Die Fluggesellschaft benötigt es bei möglichen Vorfällen an Ihrem Gepäck.
Kind ohne Begleitung
Ab dem 4. Lebensjahr und bis zum Tag vor dem vollendeten zwölften Lebensjahr können Kinder als UM-Fluggäste (Unaccompanied minor) alleine reisen.
Das Kind ohne Begleitung muss beim Einchecken vorgestellt werden. Es erhält eine spezielle UM-Tasche. Es muss sie während der gesamten Reise bei sich tragen. Die Tasche enthält sein Flugticket, seine Ausweispapiere, die elterliche Genehmigung sowie einen auszufüllenden Identifikationsbogen, der den Namen und die Adresse der Person enthält, die das Kind am Ankunftsflughafen abzuholen hat. Diese Person muss sich unbedingt im Besitz eines Ausweispapiers befinden. Das Kind wird vom Personal der Fluggesellschaft unterstützt, das es beim Anbordgehen, während des Flugs und beim Aussteigen aus dem Flugzeug betreut und begleitet.
Personen mit eingeschränkter Mobilität
Bei der Buchung sollten Sie Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem ReisebŸro unbedingt folgende Angaben mitteilen:
- die Art Ihrer Behinderung (eingeschränkte Mobilität, Fehlsichtigkeit, Gehörschaden ...), den Grad der erforderlichen Unterstützung sowie ihre spezifischen Bedürfnisse während des Flugs, damit Sie während der gesamten Reise die unerlässlichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
- den internationalen Code, der dem von Ihnen benötigten Unterstützungsgrad entspricht, und zwar gemäß der folgenden internationalen Klassifizierung:
- WCH R: Fluggast kann kurze Wege gehen und auch Treppen steigen.
- WCH S: Fluggast kann kurze Wege laufen, aber nicht Treppen steigen.
- WCH C: Fluggast kann nicht selbstständig laufen und nicht Treppen steigen.
- BLND: Blinder Fluggast.
- DEAF: Gehörloser, hörgeschädigter oder taubstummer Fluggast.
- DPNA: Fluggast mit geistiger Behinderung oder Beeinträchtigung.
In Abhängigkeit vom Grad der Selbständigkeit und der Flugdauer kann eine vorherige medizinische Zustimmung angefordert werden.
Ab dem 26. Juli 2008 setzt der Internationale Flughafen Straßburg die EG-Verordnung 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität um.
Definition
- "Behinderter Mensch" oder "Person eingeschränkter Mobilität":
"Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse erfordert."
Empfang am Flughafen
- Für diesen neuen Service wurde im öffentlichen Bereich des Flughafengebäudes ein spezieller Empfangsschalter eingerichtet.
Vom Internationalen Flughafen Straßburg umgesetzte Qualitätsnormen
- Flugreisende bei der Abreise, die mindestens 48 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft oder einem Reisebüro reserviert haben:
Für 90% dieser Passagiere nicht mehr als 10 min Wartezeit
Für 100% dieser Passagiere nicht mehr als 20 min Wartezeit
- Flugreisende bei der Abreise, die nicht fristgerecht reserviert haben :
Für 90% erfolgt die Passagierabfertigung in maximal 30 min
Für 100% erfolgt die Passagierabfertigung in maximal 45 min
- Flugreisende bei der Ankunft, die mindestens 48 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft oder einem Reisebüro reserviert haben:
Für 95% erfolgt die Passagierabfertigung unmittelbar nachdem der letzte Passagier das Flugzeug verlassen hat
Für 100% erfolgt die Passagierabfertigung innerhalb von 5 min, nachdem der letzte Passagier das Flugzeug verlassen hat
- Flugreisende bei der Ankunft, die nicht fristgerecht reserviert haben:
Für 90% erfolgt die Passagierabfertigung 10 min nachdem der letzte Passagier das Flugzeug verlassen hat
Für 100% erfolgt die Passagierabfertigung 15 min nachdem der letzte Passagier das Flugzeug verlassen hat
Hilfeleistung bei der Abreise
- Diese kann nur dann gewährleistet werden, wenn der Fluggast mindestens eine Stunde vor dem Abflug am Check-In-Schalter bzw. mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Empfangsschalter für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität vorstellig wird.
- Werden die oben genannten Zeiten nicht eingehalten, unternimmt der Internationale Flughafen im Rahmen des Möglichen sämtliche Anstrengungen, um dem Flugreisenden eingeschränkter Mobilität die nötige Hilfestellung zu leisten, damit dieser seinen Flug wahrnehmen kann. Dies stellt jedoch keine Garantie dar.
Vorschläge und Reklamationen
- Für eventuelle Vorschläge oder Reklamationen wurde eine Email-Adresse eingerichtet:
Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.
Telefonische Auskünfte
- Weitere Informationen unter +33 3 88 64 67 82
Zugang zum Flughafen
- Pendelzug
>> Fahrplan
Auskünfte : 0 891 67 00 27 (0,23€/mn)
- GIHP Alsace
(Vereinigung für die Integration körperlich Behinderter – Elsass)
Ein besonderer Beförderungsdienst steht Ihnen täglich von 6.15 bis 23.30 Uhr zur Verfügung.
Auskünfte unter 0033.(0)3.88.43.11.11 bzw.
www.gihp-alsace.org
Parkplätze am Flughafen
An jedem Parkplatz stehen reservierte Plätze zur Verfügung
PO – Schnellparker – 2 Plätze
P1 – Reihe J – 4 Plätze
P3 – Untergeschoss - Ebene 1 – Reihe D – 4 Plätze
P4 – 4 Plätze
Am Flughafen
Um Ihres eigenen Komforts willen bitten wir Sie, 1 Stunde vor dem Check-In am Flughafen zu sein.
Schalter und Check-In
Die Schalter der Fluggesellschaften und Reisebüros sowie ein Check-In-Schalter sind speziell für Personen im Rollstuhl in niedriger Bauweise konzipiert.
Ihr eigener Rollstuhl
Bei der Buchung sollten Sie unbedingt angeben, ob Ihr Rollstuhl:
- elektrisch oder manuell betrieben ist,
- zusammenklappbar ist oder nicht.
Des Weiteren: sein Gewicht und seine Abmessungen im zusammengeklappten Zustand, die Art der Batterien (Trockenbatterie, Nassbatterie).
Check-In im Einklang mit Ihren Bedürfnissen
Vom Check-In an wird sich qualifiziertes Personal um Sie kümmern, und Sie werden vor-rangig mit einem speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Rollstuhl an Bord gebracht werden.
Dienstleistungen
- Telephone :
In der Abflughalle 1 steht eine normgerechte Telefonzelle zur Verfügung.- Toiletten :
Sämtliche Sanitärräume – in der Halle des Terminals sowie in den Abflughallen – verfügen über behindertengerechte Toiletten.- Geschäfte :
Sämtliche Geschäfte, Cafés und Restaurants sind für Behinderte zugänglich und empfangen Sie gerne.- Rolltreppen :
Jede Rolltreppe wird durch einen Fahrstuhl ergänzt, der mit dem Rollstuhl zugänglich ist.
Mitnahme von Tieren
Die Beförderung von Tieren muss der betreffenden Fluggesellschaft anlässlich der Reservierung unverzüglich mitgeteilt werden, wobei das Einverständnis dieser Fluggesellschaft einzuholen ist.
Sie teilt Ihnen die Preise und Formalitäten je nach Zielort mit. Tragen Sie vorsichtshalber den Impfpass des Tieres bei sich.
- Air France
(vertritt Air France, Brit'Air)
Tel. : + 33 1 55 69 84 68- Aviapartner
(vertritt Brussels Airlines, Czech Airlines, Iberia, Royal Air Maroc, Tunis Air )
Tel. : + 33 3 88 64 67 93
Im Frachtraum :
Die Servicegesellschaften verkaufen Käfige.
In der Kabine :
In einer Tasche, nur mit Genehmigung der jeweiligen Fluggesellschaft.
(Höchstgewicht: 5 kg)
Gesundheitstipps - Sanitäre Auflagen
Je nach Reiseziel können bestimmte Impfungen ratsam sein. Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft oder an das Gesundheitsamt.
Benutzung des Telefons im Flugzeug
Aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund drohender Interferenzen, welche sich auf die einwandfreie Funktion der Navigations- und Kommunikationssysteme des Flugzeugs negativ auswirken können, ist die Benutzung Ihres persönlichen Mobilfunktelefons während der gesamten Flugdauer strengstens verboten. Einige Fuggesellschaften bieten Bordtelefone an.
Desgleichen ist die Benutzung bestimmter elektronischer Geräte während der Start- und Landephase verboten : Walkman, Kassettenrecorder...
Zollerlass
Der Zollerlass für Gegenstände, die im Frachtraum befördert werden, muss vor dem Check-In des Gepäcks bei der Zollstelle durchgeführt werden.
Tél. : + 33 3 88 64 69 03 / 04
Treffpunkt
Wenden Sie sich an Empfang & Information
Tél. : + 33 3 88 64 67 67
Fax : + 33 3 88 64 69 32
Courriel : Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.
Toiletten
Ankunftsbereich : Untergeschoss.
Abflugsbereich : Mittlerer Lift rechts vom Check-In-Bereich B.



